Empfehlungsprogramm
Teilnahmebedingungen
Stand: September 2026 · Diese Bedingungen gelten für alle Teilnehmer am Sanadoc Empfehlungsprogramm.
§ 1
Geltungsbereich und Teilnahmeberechtigung
- Das Empfehlungsprogramm steht natürlichen und juristischen Personen offen, die im Gesundheitswesen tätig sind (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Praxen, MVZ, Krankenhäuser, medizinische Fachkräfte) oder berufliche Kontakte in diesem Bereich unterhalten.
- Das Empfehlungsprogramm richtet sich ausschließlich an Empfehlungen von Ärzt:innen, Praxen, MVZ oder anderen beruflichen Kontakten im Gesundheitswesen. Es darf nicht zur Empfehlung einzelner Patient:innen, zur Beeinflussung von Behandlungsentscheidungen oder zur Weiterleitung von Patientendaten genutzt werden.
- Die Teilnahme ist freiwillig und begründet kein Dauerschuldverhältnis. Sanadoc behält sich vor, die Teilnahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu beenden.
- Ein Anspruch auf Aufnahme in das Empfehlungsprogramm besteht nicht.
§ 2
Gültige Empfehlung
- Eine Empfehlung gilt als gültig, wenn (1) die empfohlene Praxis, der empfohlene Arzt oder das MVZ über den persönlichen Empfehlungslink oder QR-Code des Teilnehmers einen Demo-Call mit Sanadoc bucht und (2) daraus ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht, das entweder drei Monate vollständig bezahlt oder als Jahresvertrag wirksam abgeschlossen wurde.
- Die Zuordnung erfolgt über den persönlichen Empfehlungslink und gilt 90 Tage ab dem ersten Aufruf des Links. Kommen mehrere Empfehlungen für denselben Kontakt zusammen, gilt die erste gültige Empfehlung.
- Wurde der Empfehlungslink nicht verwendet, kann die empfohlene Praxis den Teilnehmer nachträglich benennen — längstens bis 14 Tage nach der ersten Demo. Danach ist eine Zuordnung ausgeschlossen.
- Ein Anspruch auf Auszahlung entsteht erst, wenn der vermittelte Kunde den jeweiligen Vertrag wirksam abgeschlossen, vollständig bezahlt und nicht innerhalb einer etwaigen Rücktritts-, Widerrufs-, Test- oder Stornofrist beendet hat.
- Das reine Einreichen eines Namens oder einer Kontaktadresse sowie Testaccounts, kostenlose Phasen und Stornos innerhalb der Widerrufsfrist zählen nicht.
§ 3
Ausschlüsse — kein Anspruch besteht
- Eigenanmeldungen, Selbstempfehlungen oder die Registrierung über Strohleute
- Empfohlene Kontakte, die bereits Kunde sind oder vor der Empfehlung als aktiver Lead in der Sanadoc-Pipeline geführt werden
- Testaccounts, kostenlose Testphasen, Stornos oder Rückerstattungen
- Empfehlungen, die weder über den persönlichen Empfehlungslink noch über eine fristgerechte nachträgliche Benennung nach § 2 zustande kommen
- Empfehlungen von Personen, die bereits aktive Sanadoc-Kunden sind
- Mehrfacheinreichungen desselben Kontakts
§ 4
Bonusberechnung
- Die Prämie richtet sich nach dem gebuchten Paket und der Laufzeit: Basis 75 € (monatlich) bzw. 150 € (jährlich), Plus 115 € bzw. 230 €, Pro 159 € bzw. 300 €.
- Wechselt die empfohlene Praxis nach der Auszahlung eines Monatsbonus auf einen Jahresvertrag, zahlt Sanadoc die Differenz zum Jahresbonus nach.
- Die Prämie wird je vermittelter Praxis gewährt. Bei mehreren Standorten zählt jeder rechtlich eigenständige Vertragskunde separat. Ab 16 aktiven Ärzten oder bei MVZ wird eine individuelle Prämie vereinbart.
- Sanadoc behält sich vor, die Prämienstruktur mit angemessener Frist (mindestens 30 Tage) zu ändern. Für bereits bestätigte, laufende Empfehlungen gelten die zum Zeitpunkt der Demo-Buchung gültigen Konditionen.
§ 5
Auszahlung
- Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung auf das vom Teilnehmer angegebene Konto.
- Bei monatlicher Zahlweise erfolgt die Auszahlung nach drei vollständig bezahlten Monaten. Bei Jahresverträgen erfolgt die Auszahlung nach vollständigem Zahlungseingang und Ablauf etwaiger Stornierungsfristen.
- Zur Auszahlung sind Name, vollständige Anschrift, IBAN und auf Anfrage steuerliche Nachweise erforderlich. Sanadoc stellt auf Wunsch eine Provisionsabrechnung als Beleg aus.
- Auszahlungen unter 20 € werden auf den nächsten Auszahlungszeitpunkt kumuliert.
§ 6
Rückforderung (Clawback)
- Sanadoc behält sich vor, bereits ausgezahlte Boni zu verrechnen oder zurückzufordern, wenn (a) der vermittelte Vertrag rückabgewickelt, storniert oder widerrufen wird, (b) der Vertrag missbräuchlich oder durch Täuschung zustande gekommen ist, (c) der Kunde innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsabschluss storniert oder (d) der Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.
- Ein Rückforderungsanspruch entsteht ohne gesonderte Kündigung. Sanadoc informiert den Teilnehmer schriftlich über die Rückforderung.
§ 7
Steuern
- Empfehlungsprämien sind nach deutschem Steuerrecht steuerpflichtige Einnahmen. Als niedergelassener Arzt oder Selbstständiger sind die Prämien als Betriebseinnahmen in der Einkommensteuererklärung (EÜR) zu erfassen — unabhängig von der Höhe.
- Sanadoc meldet Auszahlungen nicht automatisch an das Finanzamt; der Teilnehmer trägt die volle steuerliche Eigenverantwortung.
- Soweit nach Steuerrecht erforderlich, stellt Sanadoc eine Jahresabrechnung zur Verfügung.
§ 8
Transparenzpflicht (§ 5a UWG)
- Wer seinen persönlichen Empfehlungslink teilt, ist gesetzlich verpflichtet, den kommerziellen Hintergrund gegenüber dem Empfänger offenzulegen. Der Empfänger muss wissen, dass der Teilnehmer für eine erfolgreiche Vermittlung eine Provision erhält.
- Sanadoc stellt einen Mustertransparenzhinweis zur Verfügung. Empfehlungen ohne Disclosure können als unlautere Werbung nach § 5a UWG gewertet werden. Die rechtliche Verantwortung hierfür trägt der Teilnehmer.
§ 9
Missbrauch und Fraud
- Als Missbrauch gilt insbesondere: Eigenanmeldungen über Strohleute, manipuliertes Klick-Tracking, Mehrfacheinreichung desselben Kontakts, Täuschung über die Qualifikation des Empfohlenen oder koordinierte Fake-Demo-Buchungen.
- Sanadoc behält sich vor, Empfehlungen bei begründetem Missbrauchsverdacht abzulehnen, noch nicht ausgezahlte Boni einzubehalten und bereits ausgezahlte Boni zurückzufordern.
- Bei schwerem oder wiederholtem Missbrauch kann der Teilnehmer dauerhaft vom Programm ausgeschlossen werden.
§ 10
Berufsrechtlicher Hinweis für Ärztinnen und Ärzte (§ 31 MBO-Ä)
- Das ärztliche Zuweisungsverbot nach § 31 MBO-Ä betrifft die Zuweisung von Patientinnen und Patienten sowie die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln gegen Entgelt. Die Empfehlung von Praxissoftware an Kolleginnen und Kollegen fällt nicht darunter, da keine Patienten zugewiesen und keine Medizinprodukte verordnet werden. Sanadoc ist eine IT-Dokumentationslösung, kein zugelassenes Medizinprodukt.
- Das Empfehlungsprogramm darf ausschließlich genutzt werden, um Ärztinnen, Ärzte, Praxen oder MVZ auf Sanadoc hinzuweisen. Es darf nicht zur Empfehlung einzelner Patientinnen oder Patienten, zur Beeinflussung von Behandlungsentscheidungen oder zur Weiterleitung von Patientendaten verwendet werden.
- Die berufsrechtliche Einordnung der Teilnahme liegt in der Eigenverantwortung jedes Teilnehmers. Bei Unsicherheiten empfiehlt Sanadoc, die zuständige Landesärztekammer zu konsultieren.
§ 11
Datenschutz
- Zur Abwicklung des Empfehlungsprogramms verarbeitet Sanadoc personenbezogene Daten des Teilnehmers (Name, E-Mail, optional Telefonnummer, Bankverbindung, steuerliche Angaben). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
- Zur Zuordnung einer Empfehlung wird beim Aufruf eines Empfehlungslinks ein Cookie mit dem Empfehlungscode gesetzt, das nach 90 Tagen abläuft. Die daraus entstehenden Daten (Aufruf des Links, Demo-Buchung, Vertragsabschluss) werden zur Prämienermittlung gespeichert. Daten Dritter (Empfänger) werden nur insoweit verarbeitet, wie es zur Berechnung und Auszahlung des Bonus erforderlich ist.
- Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung unter sanadoc.ai/datenschutz.
§ 12
Änderung und Beendigung des Programms
- Sanadoc behält sich vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit zu ändern, auszusetzen oder zu beenden. Wesentliche Änderungen werden dem Teilnehmer mindestens 30 Tage vorab per E-Mail mitgeteilt.
- Bereits bestätigte Empfehlungen (Demo gebucht, Konversion erfolgt) werden nach den zum Zeitpunkt der Demo-Buchung gültigen Konditionen abgerechnet, sofern der Anspruch nicht aus anderen Gründen entfällt.
- Die Teilnahme kann vom Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. Ausstehende Ansprüche werden nach Programmende regulär abgerechnet.
§ 13
Haftungsausschluss — keine Rechts- oder Steuerberatung
- Die Informationen in diesen Teilnahmebedingungen und auf der Programmseite dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
- Sanadoc empfiehlt jedem Teilnehmer, bei steuerlichen oder berufsrechtlichen Fragen einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Kammer zu konsultieren.
- Sanadoc übernimmt keine Haftung für steuerliche oder berufsrechtliche Folgen der Programmteilnahme.
§ 14
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen der Sitz von Sanadoc.
- Für Verbraucher gilt § 14 nur, soweit er nicht durch zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften eingeschränkt wird.
Fragen? Schreib uns: partner@sanadoc.ai
